Fatale Versäumnisse der Behörden - Die Geschichte eines Justizopfers in Argentinien
Anschuldigungen ohne Beweise, Verweigerung einer Verteidigung, schockierende hygienische Bedingungen und unzählige weitere Rechtsverletzungen - diese sind nur einige von vielen Dingen und Situationen, die ein Unschuldiger in Argentinien über sich ergehen lassen musste. Dies ist die Geschichte von Claudio Alejandro Kussman.
Claudio Alejandro Kussman, diente über 31 Jahren in der Polizei der Provinz von Buenos Aires - seine Dienstakte ist makellos. Seine Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit kam er regelmässig in Kontakt mit Zuhältern, illegalem Glücksspiel, Drogensüchtigen, Raubüberfällen und Morden.
Im Verlaufe des Jahres 2011 wurde er schliesslich in einem Zeitungsbericht mit der unrechtmässigen Verhaftung von diversen Personen in Verbindung gebracht (In diesem Zeitungsbericht wurde ein Namen erwähnt und der verfassende Journalist ging davon aus, dass es sich bei dieser Person um Herrn Kussman handeln könnte). In der Überzeugung, dass es sich um einen Irrtum handeln müsse, erschien Herr Kussman folglich freiwillig vor Gericht und gab seine Identität, Wohnadresse, und die allgemeinen Kontaktdaten an. Selbstverständlich stellte er sich für allfällige Abklärungen zur Verfügung.
Im November 2014 dann, erschienen Polizeibeamte der Flughafenpolizei mit einem Haftbefehl bei ihm zu Hause (dies jedoch mit falschen Angaben bezüglich seiner Wohnadresse etc.). Als nächstes wurde er in eine Haftanstalt gebracht, wo er vorerst einmal 18 Tage eingesperrt wurde, bis er zu der ersten Befragung geführt wurde.
Anlässlich dieser ersten Befragung war weder ein Richter noch ein Staatsanwalt anwesend und den Beizug einer Rechtsvertretung wurde Herr Kussman verweigert. Nichts desto trotz erklärte sich Herr Kussman dazu bereit, eine Aussage zu machen.
Es stellte sich dann heraus, dass ihm die Beteiligung an einer Vereinigung vorgeworfen wurde, deren Ziel es war, Menschen zu entführen, zu foltern und zu ermorden. Im eigentlichen Sinne war der Zweck dieser Vereinigung Personen verschwinden zu lassen und deren Identitäten auszulöschen. Zu diesem Zweck sei die Armee, wie auch der Armee untergeordnete Sicherheitsorgane des Bundes und der Provinzen, eingesetzt worden.
Konkrete Anschuldigungen
Fünf Zeugen sagen aus, sie seien anlässlich von Polizei- und Militäraktionen verhaftet und gefoltert worden.
Die Zeugen
Die obigen Anschuldigungen sind unter der Aktennummer: 15000005/2007 der juristischen Macht des Staates akturiert. Ausschliesslich ein Zeuge sagte aus, dass er in Bahia Blanca von Mitarbeitern des 'Comando Radioelctrico' entführt worden sei, wobei Herr Kussman wieder erkannt worden sei. Ungeachtet diverser Widersprüche in dieser Aussage - dies Bezüglich der Verhaftung an sich, Daten und auch Örtlichkeiten die nicht übereinstimmen - wird dieses Protokoll duch die Staatsanwaltschaft gestützt und verwertet.
Die erste Aussage stammt aus dem Jahr 2009 und wurde von Dr. Abel Cordoba, Beamter der administrativen Behörde, aufgenommen.Er hatte es allerdings unterlassen, die Aussage (fs. 19351/19358) einer juristischen Überprüfung zu unterziehen.
Ein grösserer Wert wurde der mündlichen Aussage vor dem Bundesgericht zugemessen, welches durch die Parteien im Rahmen einer Konfrontationsbefragung gemacht wurde. Hierbei wurde jedoch nicht der Name 'Kussman' sondern der Name 'Bluma' erwähnt, wessen Name ähnlich wie Truman ist; welcher in der Tat ein Beamter des Kommandos Radioelectrico war. Erneut stimmen jedoch weder Verhaftungsort noch das erwähnte Datum überein.
Das angebliche Opfer bezeichnete Kussman als Mitglied des Kommandos Radioelectrico aus den Akten dahingegen ist klar ersichtlich, dass dieser dazumal der Unidad Regional V angehörte und nicht dem Kommando Radioelectrico.
Wie erwähnt bezeichnet dieses Opfer Kussman als Mitglied des sogenannten Kommandos, obwohl aus seiner Dienstakte klar hervorgeht, dass er zu der Unidad Nacional V gehöre und nicht zu dem Kommando Radioelectrico. Anstatt sich also auf erstellte Tatsachen zu stützen, wird weiterhin ohne das Vorliegen jeglicher Fakten behauptet - bzw. mit der PLACINTARA oder der OE1/75 - dass Herr Kussman im Kommissariat von Punta Alta tätig war.
Die vermeintlichen Beweise
Als Beweise werden ausschliesslich die Zeugenaussagen von den vermeintlichen Opfern verwendet. Die Einsicht in diese Aussagen wurden Herrr Kussman allerdings verweigert und gelten für die argentinischen Justizbehörden als sakrosankt. All dies darf als gravierender Verstoss gegen die Menschenrechte gewertet werden (Siehe auch europäische Vereinbarung über die Menschenrechte, Art. 6.2 sowie das Urteil Obergerichts 312 Seite 540).
Weiter wurde die Aussage von einem Herrn Bertinatt als Beweis aufgeführt (Aussage in Folien 24.458/25.481). Es gilt allerdings zu Bedenken, dass es sich bei Herrn Bertinatt um einen Staatsbürger mit zweifelhafter Vergangenheit handelt (Siehe Bertinatt, Untersuchung bezüglich Raub durch die juristische Macht der Provinz Buenos Aires, Akte 2212, Urteilsbuch Nr. 11). Man möge sagen, dass dies nichts beweisen würde, es muss jedoch bei der Gewichtung seiner Aussage - wie allgemein üblich - unbedingt mit in Betracht gezogen werden, da dies durchaus auf ein bestimmtes Profil des Zeugen hinweist.
Überdies hinaus, war Herr Nestor Oscar Bertinatt im Jahr 1986 in ein Ermittlungsverfahren bezüglich industrieller Spionage (Kauf von Kundenlisten der Coca Cola in Bahia Blanca für die später Nutzung durch Pepsi Cola in Bahia Blanca) verwickelt; und nicht zuletzt wurde er dann auch noch vor Gericht zur Verantwortung gezogen, weil er staatliche Grundstücke an Personen verkaufte, die nicht über die dafür notwendigen Mittel verfügten; dies unter der Vortäuschung, die Grundstücke würden Privatpersonen gehören (http:ww.lanueva.com/Seguridad/-482679/mantuvo-silencio-un-procesado-por defraudaciones.ttml).
Selbstverständlich begehen wir alle Fehler im Leben, dies sollte jedoch bei einem Prozess wie dem gegen Herrn Kussmann unbedingt mit in Betracht gezogen werden, bei einer allfälligen Zeugenaussage. Speziell gilt es zu bedenken, dass der erwähnte Zeuge immer wieder diverse Probleme mit der Justiz hatte und sich nun eventuell mit seiner Aussage an deren Mitgliedern rächen will, resp. Vergeltung sucht, was auch einen erheblichen finanziellen Aufwand für den Staat Argentinien und für Herrn Kussmann mit sich bringt.
Weiter wird ein Pedro Roberto Miramonte als Zeuge aufgeführt, welcher im Jahr 2009 vor der Staatsanwalt aussagte, er sei im Jahr 1976 durch das Kommando Radioelectrico entführt worden. Hier konnte er Herr Kussman wiedererkennen und bezeichnete ihn als Verantwortlichen dieser Einheit.
Kussman diente jedoch nie in dieser Einheit. Später, im Jahr 2011, erschien vor dem Gericht in Bayon der ob genannte Zeuge und sagte aus, dass er von einem Offizier Namens Bluma verhaftet wurde. P. Miramonte wurde mehrmals aufgefordert, den Namen des Offiziers zu wiederholen und bei jedem Mal nannte er denselben Name: Bluma.
Bezüglich schier unzähligen Wiedersprüche, sei weiter zu erwähnen, dass Herrn Miramonte anlässlich der Aussage vor Gericht am 14. August 2011 aussagte, dass das Kommando Radielectrico ihm die persönlichen Gegenstände abgenommen habe, welche er auf sich trug. Dies sei in einer Armeeanlage geschehen und er habe die Sachen nie wieder zurückbekommen.
Das entscheidende an diesem Detail ist allerdings folgendes:
Der Zeuge gab klar an, dass bei der entsprechenden Person um einen Herrn Bluma und nicht um einen Herrn Kussman handelte. Zudem sagte er zuerst aus, dass dies in Punta Alta geschehen sei und korrigierte es später dahingehend, dass es doch in Bahia Blanca gewesen sei. Weiter sagte er aus, dass es ein Herr Bluma war, der ihn verhaftet habe und danach, dass auch Bluma war, welcher sich in den Gebäuden des Kommandos Radioelectrico befunden habe. Er habe diesen dort klar wieder erkannt. Herr Miramonte ist zweifellos eine sehr integrere Person und seine Aussagen bezüglich der Folterungen sind nicht in Frage zu stellen. Wie aufgezeigt kam es allerdings bei seinen Schilderungen immer wieder zu Widersprüchen, die Herrn Kussman entlassten. Es sei diesbezüglich auch noch die öffentliche Konfrontationen zwischen Herr Miramonte und einem Polizist von Bahia Blanca, Namens Triventi, zu erwähnen.
Julio Alberto Berardi gab in der Zusammenfassung Nr.150000005/2007, erstellt durch das Sekretariats für Menschenrechte der juristischen Macht der Nation, zu Protokoll, dass er entführt und durch Angehörige der Armee zu dem Kommando Radioelectrico und weiteren polizeilichen Abteilungen gebracht wurde. Hier erwähnte der Zeuge ein Kommissar Namens Amesto; auch bei dieser Aussage fiel folglich nicht der Name Kussmann.
Miguel Angel Ortega und Daniel Salvador Sanchez bezeugten aus der Zeit als sie noch Gymnasiasten, jedoch bereits volljährig, waren folgende Geschehnisse (Zusammenfassung der Akte Nr.150000005/2007):
- Beide wurden zwei Mal verhaftet.
- Das erstes Mal im Jahr 1975 wurden sie nur für ein paar Stunden festgenommen und durch ein polizeilichen Beamten namens Trujillo einvernommen und später wieder entlassen.
- Mitte Februar 1977 wurden sie an ihrem Wohnsitzen erneut verhaftet und später in einer Haftanstalt gefoltert.
In dieser Akten wurde Kussman also ebenfalls nicht erwähnt.
Fragen und Antworten
Was wird Claudio Alejandro Kussman konkret vorgeworfen?
Beteiligung an einer illegalen Organisation deren Ziel es war Personen zu entführen, zu foltern und zu töten.
Wie erfuhr Herr Kussman über die Beschuldigungen?
Über das Internet im Jahr 2011. Aufgrund dieser willkürlichen, kaltblütigen und beleidigenden Behauptungen, erschien Herr Kussman vor Gericht in Bahia Blanca. Hier teilte Herr Kussman freiwillig seine Kontaktdaten mit und stellte sich in dieser Zeit gegenüber der Justiz zur Verfügung,. Dies damit sich diese Umstände klären können.
Durch wen soll er angeblich beschuldigt werden?
Nestor Oscar Bertinat, Pedro R. Miramonte, Julio Alberto Berardi, Miguel A. Ortega, Daniel S. Sanchez.
Was ist der Inhalt der Zeugenaussagen?
Weder Herr Kussman noch sein Anwalt hatten seit seiner Verhaftung am 28. November 2014 vollständige Aktenansicht bezüglich des Verfahren oder der gemachten Aussagen.
1. Aussage Miramonte: Er habe Herr Kussman in der Gruppe von Männer, welche ihn in einem Gebäude in Punta Alta fest hielten, gesehen.
2. Aussage: Er habe Herrn Kussman in dem Gebäude des Kommandos Radioelectrico gesehen.
3. Aussage: Herr Kussman habe ihn in Bahia Blanca verhaftet.
In den Zusammenfassungen von Bertinat, Barardi, Ortega und Sanchez wird Herr Kussman nie erwähnt.
Willigte Herr Kussman freiwillig ein, vor einem Richter Aussage zu machen?
Ja, absolut. Das Problem dabei ist allerdings, dass weder ein Richter noch ein Staatsanwalt tatsächlich seine Aussage entgegengenommen habe, jedoch erstaunlicherweise trotzdem durch die Justizbeamten eine entsprechende Aussage unterzeichnet wurde. Diese erwähnte Aussage wurde ausschliesslich durch Frau Susana Arrechea, welche als Angestellte der juristischen Gewalt der argentinischen Nation in einer administrativen Funktion arbeitet, entgegengenommen. Somit wurde Herrn Kussman die Möglichkeit verwehrt, bestehende Fragen zu beantworten, da weder Richter noch Staatsanwalt anwesend waren.
Hat Herr Kussman für das Kommando Radioelectrico von Bahia Blanca gedient?
Nein; was durch seine Dienstakte auch klar so belegt ist.
Wann wurde Herr Kussmann verhaftet?
Am 28. November 2014 erschienen Beamte der Flughafenpolizei an seinem Wohnort mit einem Haftbefehl. Obwohl dieser nicht richtig formuliert, die Wohnadresse falsch aufgeführt war und er darüber hinaus keinen Haftgrund enthielt, bat Herr Kussman die Beamten der PSA denoch in sein Haus und bot ihnen Softdrinks und Knabbereien an – all dies, ohne sich die geringsten Sorgen zu machen. Herr Kussmann versuchte daraufhin diesen vermeintlichen Irrtum aufzuklären, mit dem Ziel das die Beamten diesen vermeintlichen Irrtum per Telefon in Ordnung bringen könnten.
Wie wurde Herr Kussmann nach seiner Festnahme behandelt?
Herr Kussmann wurden anlässlich der Verhaftung Handschellen angelegt und er wurde in die Strafeinheit 28 überführt, wo er über 24 Stunden warten musste. Dort gab es lediglich eine Toilette ohne Tür und er musste zwischen Kakerlaken und anderem Ungeziefer schlafen.
Herr Kussmann musste schlussendlich 18 Tage in Haft bleiben, bis er überhaupt vor Gericht erscheinen konnte, was dann allerdings ebenfalls nicht stattgefunden hatte. Nach 18 Tagen erschien schlussendlich lediglich eine administrative Angestellte, welche ausschliesslich seine Aussage mittels Videokonferenz aufzeichnete.
Wurden die Rechte von Herrn Kussmann in diesem Prozess missachtet?
Gravierend.
Weder die Regel der 24 Stunden Periode, noch die der 48 Stunden wurde eingehalten. Somit wurde ihm sein Grundrecht sich zu verteidigen verweigert. Darüber hinaus wurde ihm weder der Grund seiner Festnahme genannt, noch Einsicht in die entsprechenden Akten gewährt. Schlussendlich vergingen ganze 18 Tage, bis er überhaupt erst eine erste Aussage machen konnte.
Weiter müssen gemäss Art. 18 der Nationalverfassung jedem Inhaftierten gewisse hygienische Grundbedingungen zugesichert werde und es ist an dieser Stelle auch zu erwähnen, dass Herr Kussman unsägliche Reisen auf sich nehmen musste, um überhaupt Aussagen machen zu können, die dann jedoch ignoriert, respektive nicht beachtet wurden.
Schlussfolgerung
Die Regeln eines ordnungsgemässen, rechtsstaatlichen Verfahrens verlangen, dass den Menschen gewisse Rechte zugesichert, und auch gewährt werden.
In diesem Fall sollte man ohne das vorliegen rechtmässiger Beweise weder über gewisse Dinge sprechen, noch viel weniger einfach etwas behaupten.
Damit soll gesagt sein, dass ein Prozess nicht ohne abgesicherte Zeugenaussagen oder rechtmässige Beweise durchgeführt werden soll und darf, was in diesem Fall jedoch in beiden Belangen der Fall ist.
Dies zeigt einmal mehr auf, dass in dem durchaus als totalitär zu bezeichnenden Regim von Argentinien nur diejenigen Personen über Menschenrechte verfügen, die Macht haben. Herr Kussmann jedoch, wird sein Recht auf Freiheit verweigert.
Jedes Individuum, welchem die Freiheit entzogen wird, verfügt über das Recht, dass dieser Freiheitsentzug durch einen Richter überprüft wird. Kann dieser Richter keine Haftgründe feststellen, muss die Person unverzüglich aus der Haft entlassen werden.
Für den Fall, dass die Person in Haft verbleibt, hat die Person gemäss der Amerikanischen Deklaration über die Menschenrechte das Anrecht auf gewisse Grundrechte und menschenwürdige Haftbedingungen.
Im Fall Kussman liegt die Aussage eines Zeugen vor, der behauptet, er hätte Claudio Alejandro Kussmann im Kommando Radioeletrico gesehen; dies obwohl erstellt ist, dass Herr Kussmann nie in diesem Kommando gedient hatte.
Bezüglich der vermeintlich entführten Personen die zu dem Kommando Radioelectrico gebracht worden seien ist ein weiterer Punkt zu erwähnen: In den Räumlichkeiten dieses Kommandos befanden sich auch viele Zivilangestellte, Privatpersonen und Journalisten. Es wirft insofern Fragen auf, dass sonst niemand etwas bezüglich dieser Entführungen bemerkt haben will, was unter den heute gegebenen Umständen durchaus nicht üblich ist für solche Fälle.
Im weiteren stellte sich Herr Kussmann ohne Notwendigkeit und aus freiem Willen den Behörden, um die Angelegenheit zu erklären und zu bereinigen - sein langjähriges Pflichtbewusstsein liess ihm keine andere Möglichkeit.
Schlussendlich ist es zutiefst irritierend, wenn Aussagen, wie denen von Herrn Miramonte, ein solch hoher Stellenwert beigemessen wird - dies obwohl diese weder räumlich noch zeitlich mit den Angaben in Bezug auf Herren Kussmann übereinstimmen.
Eine solche Situation ist an sich schon ausgesprochen erniedrigend und demütigend; sie gewinnt allerdings noch einmal an zusätzlicher Brisanz und erscheint dadurch als umso gravierender, wenn eine Person, die sich darin wiederfindet, keine Schuld trifft.
Es muss das Ziel sein, dass Herr Kussmann ein fairer Prozess gewährt und ermöglicht wird, wie es die Gesetze verlangen. Ein Prozess nach den Regeln der Rechtsstaatlichkeit, welcher gegenüber der Öffentlichkeit die Wahrheit zum Vorschein bringen soll.
Fabian Kussman